Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 6. Juli 2020 eine Quarantänepflicht für Personen gilt, die aus einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gemäss der Liste der COVID-19-Verordnung über Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs in die Schweiz einreisen.
Jede Person, die sich im einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufgehalten hat, ist verpflichtet das folgende Verfahren einzuhalten:
Meldeverfahren im Kanton Wallis für obligatorische Quarantänemassnahmen für Reisende aus bestimmten Risikogebieten
Declaration form in english
Name
Vorname
Adresse (In Wallis)
PLZ
Ort
E-Mail-Adresse
Handynummer
Risikoland*
Deutschland Land Brandenburg Deutschland Land Sachsen-Anhalt Deutschland Land Thüringen Österreich Land Salzburg Österreich Land Oberösterreich Österreich Land Kärten Österreich Land Steiermark Italien Region Apulien Italien - Region Emilia Romagna Italien - Regione Friaul-Julisch Venitien Italien Regione Marken Italien Regione Umbrien Italien - Regione Venetien Frankreich Region Centre-Val de Loire Frankreich Region Hauts-de-France Frankreich Region Normandie Frankreich Region Île de France Frankreich Region Nouvelle-Aquitaine Frankreich Region Provence-Alpes-Côte d'Azur Frankreich Region Occitanie Frankreich Pays de la Loire Überseegebiet Polynésie française Südafrika grossbritannien Albanien Andorra Bahrain Belize Brasilien Zypern Georgien Jordanien Kolumbien Kroatien Dänemark Estland Irland Israel Litauen Lettland Libanon Luxemburg Malta Monaco Montenegro Nordmazedonien Niederlande Polen Panama Portugal San Marino Serbien Seychellen Schweden Slowakei Spanien St. Vincent und die Grenadinen St. Lucia Ungarn Vereinigte Staaten von Amerika Vereinigte Arabische Emirate Tschechien
Rückreisedatum in die Schweiz
Datum ende Quarantäne
(+ 10 Tage)
Auftreten von Symptomen nach Einreise in die Schweiz?
Häufige Symptome von Covid-19:
Seltenere Symptome:
Anmerkungen
Hinweis: Die Daten werden vertraulich behandelt und nur gesetzmässig und zweckgebunden bearbeitet.
*BAG - Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
Wenn Sie jetzt oder in den nächsten Tagen eines oder mehrere der häufigen Symptome haben, haben Sie sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt. Wenn dies der Fall ist, gehen Sie auf www.coronacheck.ch, um eine Selbsteinschätzung vorzunehmen. Je nach dem Ergebnis des Coronachecks sollten Sie sich in Isolation begeben und sich testen lassen. Bitte beachten Sie, dass ein negativer Test Ihre Quarantäne nicht verkürzt.
Telefon
058 433 0 144
Von Montag bis Freitag von 9.00-12.00 und von 13.30-17.00 Uhr.
E-mail :
Massnahmen