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Walliser Gesetzgebung

Wie jeder Kanton erlässt der Kanton Wallis die auf seinem Gebiet anwendbaren Gesetze, um die Bevölkerung vor Passivrauchen zu schützen und die Werbung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen einzuschränken.

Tabakpolitik in den Kantonen

Schutz vor Passivrauchen

Das Gesundheitsgesetz (GG), das seit 2009 in Kraft ist, verbietet das Rauchen an allen geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten.

Es erlaubt jedoch die Einrichtung von Raucherräumen, in denen keine Bedienung erlaubt ist.

Gesundheitsgesetz, Art. 109, 110, 112 et 113

Einschränkung von Tabakwerbung

Das Gesundheitsgesetz (GG) verbietet auch die Tabakwerbung im öffentlichen Raum und an öffentlichen Orten, auf Privatgrundstücken, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind, in Kinosälen und bei Kultur- und Sportveranstaltungen (Sponsoring).

Gesundheitsgesetz, Art. 111 et 112

Richtlinie über die als zulässig erachteten Verwendungszwecke in der Werbung für Tabakprodukte

Verbot des Verkaufs an Jugendliche

Das Gesetz über die Gewerbepolizei wurde kürzlich geändert. Ab dem 1. Januar 2019 ist der Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten, elektronischen Zigaretten und legalem Cannabis an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Ferner ist es verboten mittels Warenautomaten, die nicht unter ständiger Beaufsichtigung sind, Tabakwaren zu verkaufen.

Vorher verbot das Gesetz über die Gewerbepolizei, das seit 2010 in Kraft war, den Verkauf und die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren. 

Gesetz über die Gewerbepolizei, Art. 4 al. 5 und Art. 10 al.2 (PDF herunterladen)

Ein Plakat zum Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige kann auf der Website von Sucht Schweiz heruntergeladen oder bestellt werden. 

 

Verkaufsverbot im Wallis

Produkte

Altersgrenze

Zigaretten, Zigarren, Drehtabak

18 Jahren

Shisha

18 Jahren

Snuff, Snus, Kautabak

18 Jahren

Produkte auf der Basis von erhitztem Tabak

18 Jahren

Elektronische Zigarette und Nachfüllpatronen mit / ohne Nikotin

18 Jahren

CBD

18 Jahren

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
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